Verkaufs- und Lieferbedingungen für (Reifen,Räder und sonstige Waren mit Endverbrauchern)
 
1.Geltung unserer Bedingungen
Die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten gegenüber Privatpersonen und Gewerbetreibenden, sowie juristischen Personen. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie erfolgen ausschließlich auf Grund der genannten Bedingungen. Abweichende Bedingungen sowie etwaigen Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Gegen Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ebenfalls widersprochen; solche Bestimmungen haben für uns lediglich bei ausdrücklich erklärter Zustimmung unsererseits verbindlichen Charakter. Spätestens beim Kauf unserer Waren gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen. Widersprechende Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Ein Schweigen auf nachgereichte Schriftstücke des Kunden können nicht als stillschweigende Anerkennung gewertet werden.
 
2. Angebote
1. Unsere Angebote (schriftlicher und mündlicher Form oder per E-Mail) erfolgen freibleibend, insbesondere hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit.
2. Analysen, Muster und Leistungsdaten beinhalten grundsätzlich mittlere Werte und gelten lediglich als Hinweis, es sei denn,  bestimmte Eigenschaften werden ausdrücklich durch uns garantiert.
 
3. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten (Versandkosten siehe Artikelbeschreibung). Preisirrtümer vorbehalten.
2. Sofern kein Preis für die Ware vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unseren am Versandtage allgemein gültigen Preisen.
3. Die Rechnungsstellung erfolgt mit separat ausgewiesener MwSt..
4. Sollte der Verkauf der Ware aus vorherigem Privatbesitz erfolgen, kann nach §25a UstG keine Mwst. auf der Rechnung ausgewiesen werden.
 
4. Lieferung
1. Vereinbarte Lieferfristen und- Termine sind stets freibleibend. Für die Einhaltung einer Lieferzeit übernehmen wir nur die Haftung, sofern wir eine solche Haftung ausdrücklich übernommen haben.
2. Alle Lieferzusagen gelten nur unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Bei Eintritt höherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Lieferverzug durch Vorlieferanten, Krisenzustände, hoheitliche Eingriffe, Unfälle, Betriebsstörungen, Personalmangel, verlängern sich unsere Lieferzeiten um die Dauer dieser Behinderungen zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
3. Das Transport- und Lieferrisiko übernimmt der Kunde.
 4. Nicht rechtzeitige oder nicht erfolgte Abnahme der Ware durch den Kunden, von uns aus nicht vertretbaren Gründen, berechtigt uns, dem Kunden die nicht abgenommene Waren auf seine Kosten und Gefahr zuzusenden. Nach unserer Wahl sind wir auch berechtigt, die nicht abgenommene Ware einzulagern und einschließlich aller entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung zu stellen. Uns bleibt vorbehalten, nicht termingerecht abgenommene Mengen ohne Mahnung oder Setzen einer Nachfrist stillschweigend zu streichen.
5. Teillieferungen sind berechtigt.
 
 
5. Zahlung  
1. Die Bezahlung der Ware erfolgt ausschließlich per Vorkasse oder Barzahlung bei Abholung und ist sofort ohne Abzug fällig. Unsere Preise verstehen sich jeweils in Euro.
2. Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes die Lieferung verweigern. Weiterhin können wir die während dieser Zeit fällig gewordene Lieferungen und/oder die gesamte Restmenge des Abschlusses streichen und/oder die bestehenden Verträge fristlos kündigen. Einer Mahnung oder Setzen einer Nachfrist bedarf es nicht. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen inkl. Verzugszinsen, sowie anfallender Kosten sofort fällig.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den eingetragenen Betrag verfügen können.
4. Eine Aufrechnung von Forderungen ist nicht zulässig.
 5. Der Käufer ist zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen und Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich unsere Zustimmung erteilt haben oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
6. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss eines Vertrages berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Kunden auftreten oder sich das ursprünglich gewährte Kreditvolumen erhöht.
 
6. Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, sowie die Saldoziehung und deren Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter wird der Kunde auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen und uns unverzüglich informieren, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Käufer.
 
7. Haftung, Beanstandung, Gewährleistung
1. Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten weiterhin nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
2. Unsere Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht für Ansprüche, die bereits vor Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen in den Vertrag entstanden sind.
3. Bei auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen ist die erstmalige Einbeziehung der für die Geltung der Haftungsbeschränkungen maßgebliche Zeitpunkt.
4. Schadensersatzansprüche, die auf einer (leicht oder einfach) fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei erklärter Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, soweit wir besonderes Vertrauen des Kunden in Anspruch genommen haben.
5. Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt wir bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen mussten.
6. Beanstandungen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit sofortiger Nachprüfung durch uns gegeben ist, geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht unmittelbar an den Kunden, sondern an einem vom Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde die Ware seinerseits weitergeleitet hat. Liegt ein verborgener Mangel vor, muss die Beanstandung, abweichend von Satz 1, innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung erfolgen. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrechte des Kunden.
7. Waren-Rücksendungen gelten nur dann als Nachweis für die tatsächlichen Eigenschaften der beanstandeten Ware, wenn uns Gelegenheit gegeben wurde, uns von einer einwandfreien Rücksendung der Ware zu überzeugen. Eventuelle Kosten einer Nachprüfung, sowie sämtliche entstehenden weiteren Kosten trägt die unterlegene Partei.
8. Die Gewährleistungsfrist bei Lieferungen an  Privatpersonen beträgt 2 Jahre nach Übergabe der Ware.
 9. Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.
10. Für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen übernehmen wir keine Gewährleistung.
11. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung von uns vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die fraglichen Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden.
12. Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen seitens des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.
 13. Handelsübliche zulässige oder technisch bedingte Schwankungen in Beschaffenheit oder Aussehen gelten als vereinbarte Beschaffenheit.
14. Für gebraucht gekaufte Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
 
8. Sonstiges
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rastatt.
3. Der Kunde ist nicht zur Abtretung seiner Ansprüche aus dem Vertrag berechtigt.
 4. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner, sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten, einverstanden. Wir verpflichten uns, die Daten nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
5. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Wichtiger Hinweise für Reifenkunden: Radmuttern sind spätestens nach 50 km Fahrstrecke nachziehen, ansonsten kann kein Gewähr übernommen werden. Der Einbau von gebrauchten Schläuchen und Ventilen sowie das Vulkanisieren von Niederquerschnittsreifen ist gesetzlich verboten.
 
BC Baden-Cars GmbH
Inh.: Kathrin Schäffer

Gutenbergstr. 11
76437 Rastatt